Freystadt und Deining beschließen Satzungen Journalisten haben besonderen Auskunftsanspruch FREYSTADT/DEINING (13. September 2017) – An einem Abend votierten die Kommunalparlamente der Stadt Freystadt und der Gemeinde Deining mit großer Mehrheit für eigene Informationsfreiheitssatzungen – die Gemeinden 3 und 4 im Landkreis Neumarkt mit dem neuen Bürgerrecht (Foto vom Freystädter Rathaus: Wolf-Dietrich Nahr). Bürgermeister Alexander Dorr (CSU) legte dem Freystädter Stadtrat die Mustersatzung vor, die eine Bürgermeister-Arbeitsgruppe des Bayerischen Gemeindetages auf Landkreisebene ausgearbeitet hat. Allerdings erweiterte der Rathauschef diese Vorlage seiner Kollegen um zwei Punkte: Einen Anspruch auf Information aus der Gemeindeverwaltung haben ab 1. Oktober nicht nur "Gemeindeangehörige", sondern auch hauptberuflich tätige Journalisten, die einen offiziellen Presseausweis vorlegen können. Außerdem soll die testweise Einführung der Informationsfreiheitssatzung nicht nach zwei Jahren enden, sondern erst am Ende der Legislaturperiode am 30. April 2020 – mit der Option, dass die neu gewählten Stadträte das Ortsrecht nach der Kommunalwahl wieder in Kraft setzen. Der Freystädter Bürgermeister Dorr folgt damit Anregungen des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV), Ortsverband Neumarkt. Dieser hatte in einem Offenen Brief an die Bürgermeister im Landkreis Neumarkt, deren Gemeinden noch keine Satzung beschlossen haben, Nachbesserungen der Mustersatzung des Gemeindetages empfohlen. Am Ende der Diskussion stimmten 19 Freystädter Stadträte für das neue Bürgerrecht, einer ohne Begründung dagegen. Nur vier Mandatsträger hoben dagegen die Hand für einen Antrag der beiden SPD-Stadträte Stefan Großhauser und Lukas Lebherz: Sie wollten eine Gebührenfreiheit von Auskunftsbegehren erreichen. Informationen dürften nicht vom "Geldbeutel" abhängig gemacht werden. Die Herausgabe von Informationen an die Bürger sei nun einmal die Aufgabe der Verwaltung, lautete die SPD-Argumentation. Auf abschreckende finanzielle Hürden solle verzichtet werden. Bürgermeister Dorr beharrte aber auf der Gebühren-Bewehrung von Auskunftsansprüchen, weil bei Anfragen unter Umständen mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand zu rechnen sei. Die Mustersatzung sehe ohnehin vor, dass nur ein angemessener Gebührenrahmen erlaubt sei. Am Dienstag, 12. September, hat auch die Gemeinde Deining mit großer Mehrheit ihre Informationsfreiheitssatzung beschlossen. Nur ein Ratsmitglied votierte gegen das Bürgerrecht – aber nur weil der Mandatsträger beim Vergleich verschiedener Mustersatzungen noch Klärungsbedarf sah und das Thema vertagt sehen wollte. Einen Kompromiss fand der Deininger Gemeinderat bei der Frage der Gebührenerhebung: Ein Auskunftsbegehren soll nichts kosten, wenn die Bearbeitung in der Verwaltung nicht mehr als vier Stunden in Anspruch nimmt. WOLF-DIETRICH NAHR Quellen: |
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