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Offener Brief des BJV an Bürgermeister

"Angst vor der eigenen Courage"?

NEUMARKT (5. September 2017) – In einem Brief an Bürgermeister des Landkreises hat der Ortsverband Neumarkt des BJV vorgeschlagen, die Bürgermeister-Mustersatzung zur Informationsfreiheit in mehreren Punkten zu verbessern.

Allerdings kritisiert der BJV die Vorlage nicht, ohne die im Gemeindetag vereinigten Bürgermeister zu loben: "Wir möchten uns nunmehr ausdrücklich bei allen beteiligten Bürgermeistern bedanken, die mit Ernst und Akribie an der Entwicklung der Mustersatzung des Gemeindetages mitgewirkt haben – und bei den Bürgermeistern, die nun auch bereit sind, sich in ihren Gemeinderäten für eine Informationsfreiheitssatzung einzusetzen", heißt es in dem Schreiben.

Allerdings sei auch offen anzusprechen, dass der Hauptinitiator der Informationsfreiheit im Landkreis Neumarkt, der Bayerische Journalisten-Verband, keinerlei Einfluss auf diese nun veröffentlichte Mustersatzung gehabt habe. Es sei hier an die Grundidee der Aktion erinnert: Es gehe um mehr Transparenz, um die Chance als einzelner Bürger, gezielt auf Anfrage Informationen aus der Verwaltung zu erhalten.

Die Bürgermeister-Mustersatzung baue allerdings an wenigen Stellen – aber im Zusammenspiel stark wirksam – recht hohe Hürden auf, die der Transparenz-Idee nicht im gewünschten Maße zum Durchbruch verhelfen würden. Der BJV-Text: "Es scheint, als hätten die Kommunalpolitiker und Verwaltungschefs Angst vor der eigenen Courage."

Beispiel Ablehnungsgründe: Zwei Generalklausel könnten – falls sie übernommen würden – dazu benutzt werden, praktisch jedes Auskunftsbegehen abzulehnen, konkret mit dem Verweis auf das „Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Interessen einzelner“. Auf den "doppelten Boden" solle man einfach verzichten, weil alle sensiblen Bereiche (Persönlichkeitsrechte, Betriebsgeheimnisse, gerichtliche Verfahren) ohnehin geregelt seien. Deshalb sei auch nur schwer nachvollziehbar, wie durch die Herausgabe einer Information der „behördliche Entscheidungsbildungsprozess“ gefährdet sein könnte.

Behördliche Entscheidungen würden aufgrund von Rechtsnormen, der Sachlage und demokratischer Mehrheiten getroffen, argumentiert der Journalistenverband. Und die Entscheider hätten doch nichts zu verheimlichen. Könne man auf diese Klausel verzichten?, fragt der BJV.

Beispiel Anspruchsberechtigte: Der Einsatz für das Bürgerrecht der Informationsfreiheit habe seinen Ursprung auch in manchen Schwierigkeiten, die Journalisten bei der Gewinnung von Fakten bei der Recherche gehabt hätten. Anders als die Bürger seien die Medienschaffenden zwar durch Verfassung und Gesetz privilegiert, würden sich aber oft schwer tun, ihre Rechte im Alltag durchzusetzen. Eine kommunale Satzung wäre ein unterstützendes Element der Pressefreiheit. Aber die Bürgermeister-Mustersatzung lasse die auswärtigen Journalisten außen vor. Kurz: Nicht nur „jeder Gemeindeangehörige“, sondern auch „hauptberufliche Journalisten (Presseausweis)“ sollten um Informationen nachsuchen können.

Beispiel Gebühren: Der Bürgermeister-Mustersatzung sei ein Auszug aus einer Münchner Gebührensatzung beigefügt, in der Sätze bis zu 500 Euro genannt würden. Damit werde bürgerschaftliches Transparenzbegehren unbezahlbar, meint der Journalisten-Verband. Die Hürde sei so hoch, dass der Wunsch nach Informationen via Portemonnaie abgeblockt werde. Die Informationsfreiheit solle gebührenfrei sein. Die Kommune sollte sich nur echte Sachmittel wie Kopierkosten ersetzen lassen. Das sei Schutzgebühr genug.

Beispiel Geltungsdauer: Laut § 9 der Mustersatzung soll das Ortsrecht einfach nach zwei Jahren auslaufen. Ja, es stimmt: Die Befristung sei ein Kompromiss-Vorschlag des BJV zu einem Zeitpunkt gewesen, als jegliche Zustimmung der Bürgermeister mehr als unsicher gewesen sei. "Aber es wäre sehr schade um die 'Modellregion Informationsfreiheit' im Landkreis Neumarkt." Da habe die Empfehlung des Sengenthaler Bürgermeisters Werner Brandenburger viel für sich: "Warum lässt man die Satzungen nicht mit der Legislaturperiode der Kommunalparlamente 2020 auslaufen?" Die neuen Gemeinderäte könnten sie dann neu beschließen – oder es sein lassen.Entscheidung in Postbauer-Heng

WOLF-DIETRICH NAHR

Quellen:

Muster-Gemeindetag

Berger Satzung

BJV-Mustersatzung