Nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2017 (AZ. 4 N 16.461) gibt es neue rechtliche Anhaltspunkte für die Ausgestaltung der gemeindlichen Informationsfreiheitssatzungen. Deshalb ist die Mustersatzung für die Gemeinden des Landkreises Neumarkt überarbeitet worden. Bitte Abbildung anklicken und downloaden. |
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