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Vierte Kommune mit Informationsfreiheitssatzung

Deining lockert Gebührenregelung

DEINING (16. September 2017) – Die Gemeinde Deining ist die vierte Kommune im Landkreis Neumarkt, die jetzt mit großer Mehrheit eine eigene Informationsfreiheitssatzung beschlossen hat. Das Ortsrecht tritt am 1. November 2017 in Kraft (Foto Wolf-Dietrich Nahr).

Bürgermeister Alois Scherer (CSU) hatte selbst der Arbeitsgruppe von Rathauschefs angehört, die im Auftrag des Gemeindetages eine eigene Mustersatzung ausgearbeitet hat. Deshalb lehnt sich die in Deining beschlossene Version mit einer Ausnahme an diese Bürgermeister-Vorlage an.

Die Gebührenerhebung für Auskunftsbegehren ist in der in Deining beschlossenen Version abgemildert worden: Bürger müssen nur dann für Informationen bezahlen, wenn sich die Verwaltung mehr als vier Stunden mit dem Auskunftsbegehren befassen muss. Das geht aus einem Bericht der Neumarkter Nachrichten über die Sitzung hervor. Bürgermeister Scherer und der Gemeinderat reagierten damit nur bedingt auf Änderungsvorschläge des Bayerischen Journalisten-Verbandes. Dieser hatte zuletzt in einem Offenen Brief an die Landkreis-Bürgermeister vorgeschlagen, auf eine Gebührenerhebung zu verzichten und nur Kopierkosten zu berechnen.

In mehreren Punkten folgte die Gemeinde Deining den Änderungsvorschlägen des Journalisten-Verbandes nicht. So hatte dieser empfohlen, den Auskunftsanspruch nicht nur "Geheimdeangehörigen", sondern auch hauptberuflichen Journalisten mit Presseausweis zuzugestehen. Doch diesem Wunsch der Medienschaffenden wollte Bürgermeister Scherer nicht nachkommen, während die Stadt Freystadt diese Variante gewählt hat.

Außerdem hatte der BJV darum gebeten, die Laufzeit nicht auf zwei Jahre zu beschränken, sondern an die Legislaturperiode des Gemeinderates anzupassen. Diese endet am 30. April 2020. Unter dem Strich hätte dies wenige Monate mehr Laufzeit bedeutet. Aber auch hier folgte Scherer der BJV-Eingabe nicht.

Auch in anderer Hinsicht hatten die BJV-Initiatoren Kritik an der Mustersatzung geübt. Zwei Generalklausel könnten dazu benutzt werden, praktisch jedes Auskunftsbegehren abzulehnen, konkret mit dem Verweis auf das „Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Interessen einzelner“. Auf den "doppelten Boden" solle man einfach verzichten, weil alle sensiblen Bereiche (Persönlichkeitsrechte, Betriebsgeheimnisse, gerichtliche Verfahren) ohnehin geregelt seien. Deshalb sei auch nur schwer nachvollziehbar, wie durch die Herausgabe einer Information der „behördliche Entscheidungsbildungsprozess“ gefährdet sein könnte. Behördliche Entscheidungen würden aufgrund von Rechtsnormen, der Sachlage und demokratischer Mehrheiten getroffen, argumentiert der Journalistenverband.

Doch dieser Einwand spielte in der Deininger Gemeinderatsdiskussion ebenso wenig eine Rolle wie am gleichen Abend im Freystädter Stadtrat, wo die Informationsfreiheitssatzung ebenfalls beschlossen worden ist. In Deining plädierte der SPD-Gemeinderat Josef Weidinger dafür, sich an die Mustersatzung des bayernweiten Bündnisses für Informationsfreiheit anzulehnen. Der Anspruch auf Auskunft sollte allen Bürgern ohne Rücksicht auf die Gemeindezugehörigkeit zugestanden werden. Weidinger setzte sich damit nicht durch. Auch eine Vertagung und gesonderte Behandlung des Themas fand keine Zustimmung. Seine Mahnung zur Gebührenfreiheit ging der dann beschlossenen Variante voraus (siehe oben).

WOLF-DIETRICH NAHR

Quellen:

Muster-Gemeindetag

Berger Satzung

BJV-Mustersatzung