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Einstimmigkeit in Berngau und Pilsach

Informationsfreiheitssatzungen laufen bis Ende 2020

BERNGAU/PILSACH (22. Oktober 2017) – Die Gemeinden Berngau und Pilsach sind die achte und die neunte Kommune im Landkreis Neumarkt, die sich eine eigene Informationsfreiheitssatzung gegeben haben. Damit können sich etwa 50.000 Einwohner des Kreises auf ein entsprechendes kommunales Ortsrecht berufen (Gemeinderat Berngau, Foto Nahr).

Bei den letzten Entscheidungen in den Gemeinderäten gab es drei Trends:

Einstimmigkeit: Nachdem es zuvor in einigen Gemeinden regelrechte Kampfabstimmungen um die Informationsfreiheitssatzung gegeben hatte (Postbauer-Heng, Parsberg), erfolgte in den beiden Fällen Berngau und Pilsach das Votum einstimmig. Die Bürgermeister hatten jeweils darauf hingewiesen, dass es angeblich bisher in den Kommunen keine Informationsverweigerungen gegeben habe, man eigentlich eine Satzung nicht benötige, aber dennoch sich dem Trend zur Regelung im Ortsrecht nicht verschließen wolle. Transparenz machten die Rathauschefs zum Programm und die Kommunalparlamente folgten der Empfehlung ohne kontroverse Diskussion. Ergo: Mit zunehmender Zahl verabschiedeter Informationsfreiheitssatzungen steigt die Akzeptanz.

Laufzeit: Im Berngauer Gemeinderat war der Vorschlag gekommen, die zweijährige Laufzeit bis zum Jahresende 2020 zu verlängern. Einen Tag später nahm der Pilsacher Gemeinderat diese Variante auf und fasste einen entsprechenden Beschluss. Die Idee dabei: Nach der Kommunalwahl im Frühjahr 2020 sollte es einmal keine "satzungslose" Zeit geben; und die neuen Gemeinderäte sollten genügend Zeit haben, die Informationsfreiheitssatzungen eventuell nach entsprechender Überarbeitung zu verlängern. Ergo: Die verlängerte Befristung im Kontext mit dem Wahltermin drückt vorab eine gewisse Wertschätzung des Ortsrechts aus. Man will die Satzungen nicht einfach nach zwei Jahren wieder loswerden, sondern nach einer Phase der Erprobung mit Bedacht Veränderungen einleiten, falls dies erforderlich erscheint.

Die Presse als Anspruchsberechtigte: Momentan ignorieren die Bürgermeister den erneuten Vorstoß des Bayerischen Journalistenverbandes (BJV, Ortsverein Neumarkt), neben "Gemeindeangehörigen" auch hauptberuflichen Journalisten mit Presseausweis das besondere kommunale Auskunftsrecht zuzugestehen.

Es wird nun deutlicher, warum sich die Kommunen über die Mustersatzung des Gemeindetages im Landkreis hinaus nicht bewegen wollen: Berngaus Bürgermeister Wolfgang Wild (CSU) brachte erstmals deutlich zum Ausdruck, dass der Gemeindetag gezielt und ausdrücklich nicht ortsansässige Journalisten nicht in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufnehmen wollte. In diese Entscheidung seien "alle Bürgermeister eingebunden" gewesen. Bisher ist diese Linie öffentlich nie begründet worden. Gelegentlich hieß es, die Kommunalaufsicht des Landratsamtes habe darauf hingewiesen, dass die Presse ohnehin gesetzliche Auskunftsansprüche habe und diese in der Satzung nicht eigens genannt werden müsse.

Diese Darstellung ist nicht hinreichend, denn Journalisten erleben tatsächlich, dass Behördenvertreter oder Kommunalpolitiker den Hinweis auf das Pressegesetz nicht ernst nehmen und sich mit Informationsverweigerung über die gesetzlichen Bestimmungen hinwegsetzen. Zudem hätten Journalisten als Anspruchsberechtigte auch die Möglichkeit, Auskünfte im Wege der Akteneinsicht zu bekommen. In § 4 der mehrfach beschlossenen Mustersatzung heißt es, die jeweilige Kommune könne auch "Akteneinsicht gewähren".

Bei der Sitzung in Berngau kam der Offene Brief des Bayerischen Journalisten-Verbandes an alle Bürgermeister gar nicht zur Sprache, in dem die Initiatoren der Informationsfreiheitssatzungen im Landkreis vorgeschlagen hatten, das neue Ortsrecht auf "hauptberufliche Journalisten mit Presseausweis" auszuweiten. In Pilsach hatte Bürgermeister Adolf Wolf den BJV-Brief an alle Gemeinderäte verschickt, doch die Zulassung von Medienvertretern im Rahmen der Satzung wurde nicht wirklich diskutiert. Auch Wolf hielt sich strikt an die Vorgabe des Gemeindetages. Bei Nachfragen hätten Zeitungsberichterstatter ohnehin immer alle Informationen erhalten. Daran werde sich nichts ändern, argumentierte der Rathauschef.

In einer grundsätzlichen Stellungnahme erklärte Wolf eingangs: "Demokratie braucht Transparenz und Vertrauen." Das Recht der Einsichtnahme der Bürger in die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung sei geeignet, eine "gewisse Transparenz" zu schaffen und die Akzeptanz der Entscheidungen und das Verständnis für das gemeindliche Handeln zu steigern.

Der Berngauer Gemeinderat Günter Müller (Freie Wähler) bezeichnete es unumwunden als "Krampf", dass ausgerechnet Pressevertreter außen vor bleiben, obwohl sie doch eine wichtige Vermittlungsarbeit für die Bürger leisten. Auch sein Fraktionskollege Sebastian Schrafl sprach sich dafür aus, dass der Informationsanspruch — er umfasst unter anderem auch besagte Akteneinsicht — auf die Presse ausgedehnt wird. Dieser Vorstoß blieb in Berngau ohne Erfolg.

Satzungsrechte genießen Medienschaffende von außerhalb bisher nur in der Gemeinde Berg und in Freystadt. Der Gemeinderat von Berg hat die Informationsfreiheitssatzung vor der Veröffentlichung der Gemeindetags-Mustersatzung als erste Kommune im Landkreis beschlossen. In Freystadt griff Bürgermeister Alexander Dorr unmittelbar den Vorschlag des BJV auf und ließ den Stadtrat beschließen, dass sich auch (auswärtige) Journalisten auf die Informationsfreiheitssatzung berufen können.

In Berngau und Pilsach sehen die Satzungen Gebühren und Auslagen bei Auskunftsbegehren vor. Der Pilsacher Bürgermeister kündigte aber eine bürgernahe Anwendung an: Wegen einzelner Kopien werde man sich nicht anstellen. Kämmerer Johannes Gabriel nannte das Gegenbeispiel, das dann sehr wohl eine Kostenberechnung nach sich ziehen werde: Wenn jemand beispielsweise alle Gemeinderatsprotokolle über Jahre hinweg ausgedruckt haben wolle.

Nunmehr haben neun Kommunen des neue Bürgerrecht: Außer Berngau und Pilsach auch Berg, Postbauer-Heng, Freystadt, Deining, Berching, Parsberg und Sengenthal. Demnächst wollen sich die Gemeinderäte in Mühlhausen und der Stadtrat von Dietfurt mit dem Thema befassen. Keine Informationen liegen bisher zu Lauterhofen, Pyrbaum, Velburg und Seubersdorf vor. In Lupburg, Hohenfels und Breitenbrunn gibt es wenig bis keine Neigung, eine Satzung zu verabschieden. Die Stadt Neumarkt hat eine Absichtserklärung abgegeben.

WOLF-DIETRICH NAHR