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Widerstände in Lupburg, Hohenfels und Breitenbrunn

Transparenz-Thema nichtöffentlich beraten

NEUMARKT (16. Oktober 2017) – Sieben Kommumen im Landkreis Neumarkt haben den Zugang der Bürger zur Verwaltung in Informationsfreiheitssatzungen bereits verankert, doch im Kreisosten gibt es in drei Gemeinden wenig Neigung, ein solches Ortsrecht einzuführen: Lupburg, Hohenfels und Breitenbrunn. Derweil machen die BJV-Initiatoren im zentralen Ort Parsberg Großplakat-Werbung für Informationsfreheitssatzungen.

Am Parsberger Bahnhof und später an Ausfallstraßen ist ab sofort in den kommenden Wochen eine junge Frau zu sehen, die im Stil der „drei Affen“ sich Ohren, Augen und Mund zuhält – der ideale Bürger, der die Mächtigen erst gar nicht mit unbequemen Fragen belästigt. Dazu der Slogan: „Wir haben keine Geheimnisse“ und der Hinweis auf diese Internetseite. Die ungewöhnliche Werbung in Parsberg deshalb, weil in Lupburg, Hohenfels und Breitenbrunn keine Plakatflächen für die Aktion verfügbar waren. Parsberg selbst hat ja bereits eine Informationsfreiheitssatzung verabschiedet.

In zwei der drei Kommune war das Thema Informationsfreiheit bereits auf der Tagesordnung des Gemeinderates, während Johann Lanzhammer (Freie Wähler) die Satzung in Breitenbrunn bisher noch nicht auf die Agenda gesetzt hat. Dies soll aber „im November oder Dezember“ geschehen, wie der Rathauschef auf Anfrage erklärte. Lanzhammer will dann die Vorteile und die Nachteile einer solchen Informationssatzung im Plenum der Gemeinderäte vortragen und dann das Gremium entscheiden lassen. Der Bürgermeister kündigte an, dass er dem Kommunalparlament eine Beschlussempfehlung geben werde, wollte aber nicht sagen, mit welcher Tendenz: „Schau mer mal.“

Die deutlich ablehnende Haltung im Lupburger Gemeinderat gab Bürgermeister Manfred Hauser (CSU) wieder. Bereits drei Mal hätten sich die Mandatsträger in „Gesprächsrunden“ mit dem Thema Informationsfreiheitssatzung befasst. Einmal habe es auf der Tagesordnung einer nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates gestanden. Demnach ist ein wichtiges bürgerschaftliches Thema zur Transparenz in der Kommune unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt worden. Laut Art. 52 der Bayerischen Gemeindeordnung muss im Freistaat der Gemeinderat öffentlich tagen, „soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen“.

Bei der Frage der Einführung der Informationsfreiheitssatzungen in Gemeinden des Landkreises Neumarkt stellt sich die Frage, inwieweit es dem „Wohl der Allgemeinheit“ entspricht, die satzungsmäßige Konkretisierung des Artikels 5 des Grundgesetzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten. Wird der Allgemeinheit Schaden zugefügt, wenn sich Gemeinderäte dazu bekennen, gegen eine per Satzung geregelte Informationsfreiheit zu sein? Oder welche „berechtigten Interessen einzelner“ gibt es, die eine öffentliche Diskussion über das offensichtlich brisante Thema verbieten?

In Lupburg gibt es nach Darstellung von Bürgermeister Hauser im Gemeinderat „fraktionsübergreifend“ keinen Gemeinderat, der die Notwendigkeit sieht, eine solche Satzung einzuführen. Hauser: „Wir machen es nicht, 2000 Gemeinden in Bayern haben keine, das ist kein Gütesiegel.“ Der Rathauschef von Lupburg hat nach eigenen Angaben den Gemeinderäten die von der Kommunalaufsicht geprüfte und vom Gemeindetag im Landkreis Neumarkt ausgearbeitete Mustersatzung genauso übergeben wie den Offenen Brief des BJV, in dem dieser Verbesserungsvorschläge unterbreitet hat.

Hauser zeigt einerseits wenig Neigung zu einer Informationsfreiheitssatzung, will diese aber offensichtlich nicht endgültig verwerfen: Das Thema soll bei der Gemeinderatsklausur im Januar oder Februar nochmals besprochen werden. Eine kritische öffentliche Auseinandersetzung mit den dort zu diskutierenden Argumenten wird es wiederum nicht geben – die Klausuren sind gewöhnlich strikt nichtöffentlich. Vielleicht sollte man das Thema Informationsfreiheit weiter fassen und Transparenzsatzungen anstreben.

Wie jetzt Mitte Oktober 2017 bekannt wurde, ist das Thema in Hohenfels bereits am 12. September im Gemeinderat behandelt worden. Auch die Hohenfelser Kommunalpolitiker haben Mustersatzung und BJV-Stellungnahme erhalten, sagte Bürgermeister Bernhard Graf (CSU). Er selbst habe ausführlich dazu vorgetragen und es dem Gemeinderat „freigestellt“, wie mit dem Thema umzugehen sei. Passiert sei „nix“. Sprich: Niemand habe einen Antrag zu dem Satzungsthema gestellt.

Der Tenor im Hohenfelser Gemeindetag sei der gewesen, dass die Räte „keine große Notwendigkeit“ sehen würden, eine solche Satzung einzuführen. Graf: „Wir betreiben sowieso eine offene Diskussionspolitik.“ Für ihn sei das Thema nun „vom Tisch“. Bernhard Graf zeigte sich unbeeindruckt von dem Umstand, das bis zu dem Interview sieben Kommunen im Landkreis Informationsfreiheitssatzungen verabschiedet haben (Stand 16. Oktober 2017). Graf: „Wir machen nicht alles, was andere machen, es gibt kommunale Eigenheiten.“

WOLF-DIETRICH NAHR