Auch Sengenthal verankert Bürgerrecht Gemeinderat votiert über Journalistenrechte SENGENTHAL (13. Oktober 2017) – Die Gemeinde Sengenthal ist die siebte Kommune im Landkreis Neumarkt, die eine Informationsfreiheitssatzung beschlossen hat. Erstmals gab es in einem Gemeindeparlament eine förmliche Abstimmung über die Frage, ob neben Gemeindeangehörigen auch hauptberufliche Journalisten zu den Auskunftsberechtigten gehören sollen (Foto www.sengenthal.de). Allerdings scheiterte der Vorschlag bei einem Stimmenverhältnis von 5:9. Der Gemeinderat wies damit einen Vorschlag zurück, den der Bayerische Journalisten-Verband (Ortsverband Neumarkt) in einem Offenen Brief an die Bürgermeister des Landkreises gemacht hatte. Die Medienschaffenden waren in diesem Punkt der Mustersatzung des Gemeindetages im Landkreis entgegengetreten, die ausdrücklich nur "Gemeindeangehörige" privilegiert sehen will. Bisher kommen Journalisten nur in zwei von sieben Gemeinden des Landkreises Neumarkt in den Genuss eines besonderen Auskunftsrechtes: in Freystadt sind hauptberufliche Journalisten ausdrücklich einbezogen; in Berg hat der Gemeinderat bereits im Frühjahr ein Jedermanns-Recht in die Ortssatzung hineingeschrieben. In Sengenthal war die Abstimmung über die Satzung mit fraktionsübergreifenden 10:4 Stimmen recht deutlich, wie die Neumarkter Nachrichten berichten. "Demokratie braucht Transparenz und Vertrauen", hatte Bürgermeister Werner Brandenburger im Plenum erklärt. Von ihm stammt auch der Vorschlag, die Informationsfreiheitssatzungen nicht auf zwei Jahre zu beschränken (Mustersatzung des Gemeindetages), sondern bis zum Ende der Legislaturperiode Ende April 2020 laufen zu lassen. Mehrere Kommunen sind diesem Modell bereits gefolgt. Befürchtungen zur übermäßigen Arbeitslast der Verwaltung zerstreute Bürgermeister Brandenburger. Missbräuchlichen Anfragen begegnet Sengenthal mit der Klausel, dass Kopien von Verwaltungsvorgängen auf Antrag und gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt werden, wenn die Informationen nicht schon anderweitig öffentlich zugänglich sind. Der BJV hatte in seinem Offenen Brief unter anderem die Streichung von zwei Generalklauseln gefordert, mit denen man leicht fast jede Anfrage zurückweisen könne. Der Sengenthaler Gemeinderat folgte diesem Änderungswunsch nicht: Es müsse Sache der Verwaltung sein abzuwägen, ob Auskünfte erteilt werden oder nicht. Damit gibt es Satzungen in Berg, Postbauer-Heng, Deining, Freystadt, Parsberg, Berching und Sengenthal. Mehr als ein Drittel der Gemeinden des Landkreises hat auf die Initiative des BJV hin Informationsfreiheitssatzungen in Kraft gesetzt. Bisher ist die Verabschiedung des Ortsrechts in keinem Kommunalparlament gescheitert. WOLF-DIETRICH NAHR |
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