Stadt Berching ist die Nummer 6 Laufzeit bis Herbst 2020 einstimmig beschlossen BERCHING (26. September 2017) — Die sechste Informationsfreiheitssatzung im Landkreis Neumarkt ist geschafft: Der Stadtrat von Berching hat der Kommune mit einem einstimmigen Votum eine eigene Informationsfreiheitssatzung gegeben. Damit haben sechs Städte und Gemeinden im Landkreis Neumarkt das neue Bürgerrecht erlassen (Fotos Wolf-Dietrich Nahr). Allerdings wird nach der Entscheidung von Berching nun darüber zu reden sein, inwieweit die Urheber der Bürgerrechtsaktion selbst von den neuen Ortsrechten profitieren: Der formalisierte Zugang der Bürger zu Informationen aus der Gemeindeverwaltung geht auf eine Initiative des Ortsverbandes Neumarkt des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) zurück. Nachdem die Gemeinde Berg Anfang des Jahres unter der Federführung von Bürgermeister Helmut Himmler (SPD) die Vorreiterin gewesen war, entschloss sich der Bayerische Gemeindetag im Landkreis unter der Regie des Velburger Bürgermeisters Bernhard Kraus (CSU), eine eigene Mustersatzung auszuarbeiten. Anfang August verschickte Kraus das Muster an alle Gemeinden. In dem Rundschreiben heißt es, es bleibe „dem jeweiligen Gemeindegremium überlassen, die Vorlage unverändert oder modifiziert (oder gar nicht) zu beschließen“. Auf die Inhalte dieser Vorlage hatte der Bayerische Journalisten-Verband trotz der mehrmals geäußerten Bitte um Mitsprache keinerlei Einfluss. Deshalb übermittelte der BJV seine Nachbesserungsvorschläge im nachhinein per Offenen Brief an alle Bürgermeister. In dem Journalisten-Schreiben an die Rathauschefs wird unter anderem vorgeschlagen, das Auskunftsrecht nicht nur „Gemeindeangehörigen“, sondern auch hauptberuflichen Journalisten mit Presseausweis zuzugestehen, weil die Informationsfreiheitssatzung so auf lokaler Ebene die Pressefreiheit flankieren solle. Auch SPD-Stadtrat Josef Mayer sah hier als Sprecher der „oppositionellen“ Gruppierungen im Stadtparlament „Verbesserungsbedarf“. Die Pressevertreter fungierten als Mittler zwischen Verwaltung und Allgemeinheit. Die Bürger müssten die Chance erhalten, mit Hilfe der Medien eine „zweite Meinung“ einzuholen. Bürgermeister Ludwig Eisenreich (CSU) wollte aber den „guten Kompromiss“ der Bürgermeister nicht verlassen und den Kreis der Auskunftsberechtigten nicht ausweiten. Die Medien müssten nicht einbezogen werden, weil sie ja ohnehin über grundgesetzliche und presserechtliche Ansprüche verfügten. Eisenreich: „Das muss nicht lokal nachgebessert werden.“ Der Bürgermeister berichtete am Rande der Sitzung, in dieser Frage gebe es eine „Absprache“ von sechs oder sieben Bürgermeistern. Was dabei aber vergessen wird: Die Informationsfreiheitssatzung würde den Journalisten sehr wohl zusätzliche Rechte einräumen, denn das Ortsrecht sieht ja auch das Recht der Akteneinsicht für Bürger vor. Warum will man den Journalisten eine solche Option verwehren? Wenig einsichtig angesichts der öffentlichen Funktion der Medien. Ein weiterer BJV-Vorschlag war gewesen, Auskünfte an die Bürger gebührenfrei zu stellen und nur reine Sachkosten zu berechnen. Das nun beschlossene Berchinger Ortsrecht folgt der Mustersatzung des Gemeindetages, die die Erhebung von Gebühren und Auslagen in „angemessenem Verhältnis“ zum Verwaltungsaufwand vorsieht und auf die jeweilige Kostensatzung der Kommune verweist. Welche genauen Kosten dann auf den Bürger bei einem Informationsbegehren zukommen, bleibt nach Einschätzung von Josef Mayer und Josef Neumeyer (SPD) unklar. Eine konkrete Gebührenliste solle den Berchinger Bürgern Klarheit bringen. Verwaltungsleiter Reinhard Buchberger räumte ein, dass es in der Gebührensatzung keine „vergleichbare Amtshandlung“ gebe. Nach dem Buchstaben der Berchinger Gebührensatzung werde dann ein Betrag von „fünf bis 25.000 Euro“ erhoben. Doch die Verwaltung habe überhaupt kein Interesse, ein „Riesenproblem“ daraus zu machen. Es sei halt ein Unterschied, ob man eine — eventuell kostenlose — telefonische Auskunft gebe oder „zehn Ordner schwärzen“ müsse. Die Gebühr werde in angemessenem Rahmen bleiben, so Buchberger. Auch Bürgermeister Eisenreich bekräftigte, dass der „administrative Mehraufwand“ durch ein Informationsbegehren durch Gebühren abgedeckt sein müsse. Der Berchinger Rathauschef folgte allerdings zunächst dem BJV-Vorschlag, die neue Informationsfreiheitssatzung nicht nur zwei Jahre, sondern bis zum Ende der Legislaturperiode am 30. April 2020 laufen zu lassen. Stadtrat Werner Stork vom Demokratischen Forum Berching schlug vor, die Geltungsdauer bis zum 30. September 2020 auszudehnen, damit der neu gewählte Stadtrat das Thema ohne Zeitdruck behandeln könne — eine Empfehlung, der Bürgermeister Eisenreich und der Stadtrat einstimmig folgten. WOLF-DIETRICH NAHR Quellen: |
||