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Offener Brief an die Bürgermeister

Rathauschefs sollen Initiative ergreifen

NEUMARKT (6. März 2017) – Die BJV-Initiatoren der Informationsfreiheitssatzungen im Landkreis Neumarkt haben sich jetzt in einem Offenen Brief an alle 19 Bürgermeister gewandt (Foto colourbox.de).

Die Urheber der Initiative bitten die Rathauschefs im Landkreis Neumarkt, sich mit dem Bayerischen Journalisten-Verband für die Verabschiedung von Informationsfreiheitssatzungen in den Kommunen einzusetzen. Mit Hilfe solcher Satzungen solle den Bürgern ein erleichterter Zugang zu Informationen aus den kommunalen Verwaltungen ermöglicht werden.

Der BJV-Vorstand des Neumarkter Ortsverbandes legt in dem Schreiben die Grundidee offen: "Dem liegt ein Grund- und Menschenrechtsverständnis zugrunde, das weltweit bereits in vielen Ländern mit pluralistischen Gesellschaften und demokratisch-rechtsstaatlichen Systemen zu gesetzlich garantierter Informationsfreiheit geführt hat."

In erster Linie verstehen die Initiatoren das Satzungs-Projekt als Einsatz der Journalisten für mehr Bürgerrechte in den Kommunen. Gleichzeitig ist das Vorhaben auch ein Gradmesser dafür, wie sehr die Verantwortlichen in den Rathäusern die Pressefreiheit Ernst nehmen: Die Journalisten erhofften sich von solchen Satzungen auch eine Untermauerung des grundrechtlich und pressegesetzlich garantierten Auskunftsrechts der Medien auf lokaler Ebene – eben durch ortsrechtliche Satzungen, bei denen das Recht auf Information nicht auf Gemeindebürger beschränkt ist, sondern auch von auswärtigen Journalisten wahrgenommen werden kann.

Die Initiatoren bitten alle Bürgermeister, das Vorhaben durch eine entsprechende Befürwortung im Gemeinderat zu unterstützen. Eine Satzungsinitiative des jeweiligen Bürgermeisters sei die einfachste und am wenigsten aufwändige Form, eine solche Informationsfreiheitssatzung in Kraft zu setzen.

Der BJV hat bereits Vorarbeiten geleistet und zahlreiche, bereits in Kraft befindliche Satzungen analysiert und eine Mustersatzung ausgearbeitet, die dem Offenen Brief an die Bürgermeister beiliegt. Damit ist auch der Wunsch von CSU-Gemeinderäten zum Beispiel in Berg und in Postbauer-Heng sowie des Velburger Bürgermeisters und lokalen Gemeindetagsvorsitzenden Bernhard Kraus (CSU) nach einer Mustersatzung in Erfüllung gegangen. Denn eine Mustersatzung des Bayerischen Gemeindertages aus München ist nicht zu erwarten. Der Berger Bürgermeister Helmut Himmler (SPD) hat bei dem Kommunalverband in der Landeshauptstadt erfahren, dass es von dort keine Mustersatzung geben wird. Das sollten die einzelnen Gemeinden selbst regeln, so die Auskunft vom Bayerischen Gemeindetag.

Diese Position deckt sich auch mit dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung in Bayern. Das Selbstverwaltungsrecht bedeutet vor allem, dass die Gemeinden im Rahmen des eigenen Wirkungskreises ihre Aufgaben unabhängig und eigenverantwortlich ohne Weisungen von übergeordneten Stellen erfüllen. Das Selbstverwaltungsrecht sichert den Gemeinden einen Aufgabenbereich zu, der grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfasst (Allzuständigkeit der Gemeinde).

Das Selbstverwaltungsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche: die Satzungshoheit, das heißt die Befugnis der Gemeinde, ihre eigenen Angelegenheiten durch den selbstverantwortlichen Erlass von Satzungen zu regeln; die Organisationshoheit, das heißt das Recht der Gemeinde, die eigene innere Organisation nach ihrem Ermessen auszurichten, und die Verwaltungshoheit, das heißt das Recht der Gemeinde, jeweils im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die zur Durchführung von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen notwendigen Verwaltungsakte zu erlassen.

Dieses Selbstverwaltungsrecht ist in Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 11 Abs. 2 Bayerische Verfassung garantiert. Es dient dem Aufbau der Demokratie von unten.

WOLF-DIETRICH NAHR

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